Hier erhalten Studierende des BA Sprachwissenschaft Informationen zu:
1. Studienordnungen
2. Modulhandbücher
3. StudierendenInformationsService (StudIS)
4. Orientierungsprüfung
5. Nachbarwissenschaften
6. Praktikum und Ausland
7. BA-Arbeit
8. Beratungsstellen
Für Studieninteressierte und Erstsemester haben wir auf der Erstsemesterseite extra Informationen zusammengestellt.
1. Studienordnungen
Auf der Homepage der Universität finden Sie unter
Prüfungsordnungen folgende für Sie relevanten Informationen:
Geisteswissenschaftliche Bachelor of Arts (B.A.)-Studiengänge:
Dies ist die allgemeine, fächerübergreifende Prüfungsordnung für
geisteswissenschaftliche BA-Studiengänge, die z.B. vorgegebene Zeitpunkte
für Prüfungen oder die Möglichkeit von Wiederholungsprüfungen regelt.
Sprachwissenschaft Hauptfach / Nebenfach:
Diese Anhänge zur allgemeinen Prüfungsordnung für die
geisteswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge regeln die fachspezifischen
Bestimmungen, also z.B. welche Veranstaltungen für den Bachelor
Sprachwissenschaft im Hauptfach bzw. im Nebenfach besucht werden müssen.
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2. Modulhandbücher
In den Modulhandbüchern sind Informationen zum Aufbau und zu den Inhalten der einzelnen BA-Studiengänge zusammengefasst.
Modulhandbuch BA Sprachwissenschaft Hauptfach
Modulhandbuch BA Sprachwissenschaft Nebenfach
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3. StudierendenInformationsService (StudIS)
Alle BA-Studierenden müssen sich über StudIS für die studienbegleitenden Prüfungs- und Studienleistungen anmelden.
Anmeldezeiträume für die Geisteswissenschaftliche Sektion:
- Wintersemester: zwischen dem 01.12 und dem 15.01.
- Sommersemester: zwischen dem 01.05. und dem 15.06.
Andere Fachbereiche und Einrichtungen (z.B. das Sprachlehrinstitut) haben eventuell andere Anmeldetermine. Diese sowie weitere Informationen finden Sie unter http://www.uni-konstanz.de/studis.
Informationen zu TAN-Listen sind über das SB-Terminal zu finden.
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4. Orientierungsprüfung
Die Orientierungsprüfung ist keine Prüfung im eigentlichen Sinn, sondern nur der Nachweis der unten genannten 6 Kurse, die idealerweise in den ersten 2 Semestern besucht werden sollten. In der Regel wird die Orientierungsprüfung am Ende des 2. Semesters abgelegt. Sobald alle dafür nötigen Scheine im StudIs registriert sind, wird sie automatisch als bestanden angegeben. Wer im dritten Semester nicht alle für die Orientierungsprüfung notwendigen Leistungsnachweise erbracht hat, muss einen Antrag auf Verschiebung der Orientierungsprüfung stellen. Formulare gibt es im Fachbereichssekretariat.
Zu erbringende Prüfungsleistungen:
- Einführung in die Linguistik, Modul 1 (Ling 101)
- 3 Veranstaltungen in Modul 2 (Ling 110)
- 2 Veranstaltungen in Modul 5 zur Struktur und Geschichte von Sprachen (Ling 170)
Im BA-Nebenfach muss keine Orientierungsprüfung abgelegt werden. Aus den Prüfungsleistungen des Nebenfachs wird in der BA-Abschlussprüfung die Nebenfachnote gebildet.
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5. Nachbarwissenschaften
In die neue Prüfungsordnung vom 15.09.2006 wurde die Möglichkeit aufgenommen, Nachbarwissenschaften zu belegen. Damit soll es den Studierenden ermöglicht werden, ihre Interessen in verwandten Gebieten der Sprachwissenschaft zu vertiefen.
Einige Nachbarwissenschaften sind: Biologie, Geschichte, Informatik, Philosophie, Psychologie, Soziologie. Da es in den Fachbereichen unterschiedliche formale Regelungen gibt, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn einer Veranstaltung bei den Dozenten danach,
- wieviele ECTS Sie (als fachfremder Studierender) erwerben können,
- ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen können,
- ob und wie Sie sich anmelden müssen.
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6. Praktikum und Ausland
In der Prüfungsordnung ist ein Praktikum oder Auslandssemester vorgeschrieben. Am besten eignet sich dazu das vierte oder fünfte Semester.
Praktikum:
Grundsätzlich wird jedes Praktikum anerkannt, das mindestens zwölf Wochen dauert und inhaltlich mit dem Studium in Verbindung gebracht werden kann (z.B. Sprachtherapie, Sprachunterricht, Arbeit bei Medien wie Presse, Fernsehen oder Radio usw). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob das geplante Praktikum anrechenbar ist, sollten Sie dies mit Frau Dr. Kelling besprechen.
Für die Anerkennung des Praktikums wird ein Praktikumsbericht (Länge ca. drei Seiten) benötigt sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der die Dauer des Praktikums hervorgeht (mindestens zwölf Wochen). Bitte legen Sie dem Praktikumsbericht auch diesen Bewertungsbogen ausgefüllt und unterschrieben bei.
Studierende, die die Bachelorarbeit im Sommersemester schreiben möchten, sollten die Unterlagen spätestens im März abgeben; die, die sie im Wintersemester schreiben möchten, sollten dies spätestens im September tun.
Ausland:
Über die verschiedenen Möglichkeiten eines Auslandsstudiums berät das Auslandsreferat. Speziell zu den Möglichkeiten eines Studiums im europäischen Ausland berät die ERASMUS-Koordinatorin der Fachbereiche Literatur- und Sprachwissenschaft, Melanie Hochstätter.
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7. BA-Arbeit
Anmeldungs- und Prüfungszeitraum:
| Prüfung im |
Anmeldezeitraum |
Beginn der Abschlussarbeit |
Anmeldeunterlagen* zu holen bei |
Winter- semester |
15.10. - 30.10. |
15.11. |
Herrn Bucifal (C 406) |
Sommer- semester |
02.05. - 15.05. |
01.06. |
* Die Unterlagen sollten einige Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraumes abgeholt werden.
Anmeldeunterlagen:
Das Anmeldeformular für die BA-Abschlussarbeit kann in den Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraumes bei Herrn Bucifal in C 406 abgeholt werden. Außerdem muss Frau Dr. Kelling eine Bescheinigung für das Modul 6 sowie über die besuchten Lehrveranstaltungen und die Orientierungsprüfung ausstellen. Bitte gehen Sie dafür rechtzeitig vor dem Anmeldetermin in ihre Sprechstunde. Die Bescheinigung über die besuchten Lehrveranstaltungen wird vom Fachbereich ans Prüfungsamt weitergeleitet.
BA-Kolloquium (Ling 291):
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für die Studienleistung, die Sie im Rahmen des BA-Kolloqiums erbringen, elektronisch in StudIS anmelden müssen.
Betreuer für die BA-Arbeit:
Die BA-Arbeit wird bei zwei Betreuern angefertigt. Idealerweise bietet einer der beiden Betreuer ein BA-Kolloquium im entsprechenden Semester an. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte der Betreuer bei der Vorstellung der Arbeit anwesend sein.
Prüfungsberechtigt sind alle Professoren des Fachbereichs, Hochschul- und Privatdozenten sowie Antje Lahne, Muna Pohl, Lenka Scholze, Eva Smolka und Andreas Trotzke (siehe Personal des Fachbereichs Sprachwissenschaft).
Note der BA-Arbeit:
Sobald die beiden Gutachten der Betreuer vorliegen, wird die Note im StudIS eingetragen. Bitte rufen Sie deswegen nicht bei Herrn Bucifal an.
BA-Arbeit im Ausland:
Es ist prinzipiell auch möglich, die BA-Arbeit an einer Universität im Ausland zu schreiben. Dazu müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt bzw. abgeklärt werden:
- Der Betreuer in der ausländischen Universität muss ordentlicher Professor sein.
- Ein Abschlusskolloquium muss absolviert werden.
- Zweitgutachter muss einer der Professoren des Fachbereichs Sprachwissenschaft der Universität Konstanz sein, mit dem man sich am besten so bald wie möglich in Verbindung setzen sollte - auch wegen des Themas der Arbeit.
- Anmelde- und Bearbeitungsfristen müssen eingehalten werden. (Schicken Sie gegebenenfalls Formulare und Arbeit per Fax.)
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8. Beratungsstellen
Frau Dr. Kelling berät Studierende zu allen wichtigen Fragen rund um das sprachwissenschaftliche Studium.
Beratung für BA-Studierende durch Studierende führt MentorLing durch.
Auf der ERASMUS-Homepage der Fachbereiche Sprach- und Literaturwissenschaft gibt es Informationen rund um das Studium im europäischen Ausland. Eine persönliche Beratung findet durch Melanie Hochstätter statt.
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