Hier erhalten Sie Informationen zu:
1. Bewerbung
2. Studienordnungen
3. Modulhandbücher
4. StudierendenInformationsService (StudIS)
5. Praktikum
6. MA-Prüfung
7. Annahme als Doktorand
8. Beratungsstellen
1. Bewerbung
Zulassungsvoraussetzungen:
Zulassungsvoraussetzung für die sprachwissenschaftlichen MA-Studiengänge ist der Nachweis eines qualifizierenden Abschlusses (Note mindestens 2,5) eines mindestens dreijährigen Studiengangs im Bereich Sprachwissenschaft (Mindestabschluss Bachelor of Arts [BA]) oder äquivalenter akademischer Grad) an einer Hochschule oder einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie.
In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Zulassung ohne BA-Abschluss in Sprachwissenschaft möglich. Dann müssen Lehrveranstaltungen auf BA-Niveau in mindestens fünf Kerngebieten der Sprachwissenschaft sowie einzelsprachliche Lehrveranstaltungen in dem für den jeweiligen MA-Studiengang notwendigen Umfang nachgewiesen werden.
Bewerbungsfristen:
Die Zulassung zu den MA-Studiengängen ist sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich. Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Wintersemester ist der 15.07., Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Sommersemester ist der 15.01. Der Zulassungsantrag einschließlich aller erforderlichen Unterlagen muss jeweils bis zum genannten Zeitpunkt bei der Universität Konstanz eingegangen sein (Ausschlussfrist). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum MA-Studium an der Uni Konstanz.
Zulassung ohne BA-Zeugnis:
Wenn der Bewerber zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorlegen kann, so hat er das voraussichtliche Erreichen der Zugangsvoraussetzungen durch den Nachweis der bisherigen Prüfungsleistungen darzulegen. Das Abschlusszeugnis ist spätestens zwei Monate nach Beginn des Semesters, zu dem die Zulassung erfolgen soll, nachzureichen. Die Zulassung und Einschreibung kann vorher unter der Bedingung erfolgen, dass fristgemäß der qualifizierende Abschluss nachgewiesen wird.
Deutschkenntnisse für ausländische Bewerber:
Ausländische Bewerber müssen das DSH 2- oder TestDaF 4-Zertifikat nachweisen.
Sprachkenntnisse (German language skills)
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2. Studienordnungen
An der Universität Konstanz können verschiedene MA-Studiengänge im Bereich Sprachwissenschaft studiert werden. Hier finden Sie die studiengangsspezifischen Anhänge zur Prüfungsordnung für die folgenden geisteswissenschaftlichen Magister / Master-Studiengänge:
MA Allgemeine Sprachwissenschaft
MA Sprachwissenschaft mit Anglistischem Schwerpunkt
MA Sprachwissenschaft mit Germanistischem Schwerpunkt
MA Sprachwissenschaft mit Romanistischem Schwerpunkt
MA Slavistische Sprachwissenschaft
MA Speech and Language Processing
Allgemeine Prüfungsordnung für Geisteswissenschaftliche MA-Studiengänge
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3. Modulhandbücher
In den Modulhandbüchern sind Informationen zum Aufbau und zu den Inhalten der einzelnen MA-Studiengänge zusammengefasst.
Modulhandbuch MA Allgemeine Sprachwissenschaft
Modulhandbuch MA Sprachwissenschaft mit Anglistischem Schwerpunkt
Modulhandbuch MA Sprachwissenschaft mit Germanistischem Schwerpunkt
Modulhandbuch MA Sprachwissenschaft mit Romanistischem Schwerpunkt
Modulhandbuch MA Slavistische Sprachwissenschaft
Modulhandbuch MA Speech and Language Processing
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4. StudierendenInformationsService (StudIS)
Alle MA-Studierenden müssen sich über StudIS zu den studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Sprachwissenschaft anmelden.
Anmeldezeiträume:
- Wintersemester: zwischen dem 01.12 und dem 15.01.
- Sommersemester: zwischen dem 01.05 und dem 15.06.
Genaue Informationen finden Sie unter http://www.uni-konstanz.de/studis.
Informationen zu TAN-Listen sind über das SB-Terminal zu finden.
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5. Praktikum
Für das vorgeschriebene Praktikum des MA-Studiengangs Speech and Language Processing gibt es zwei Möglichkeiten:
Erste Möglichkeit:
Am Ende des ersten Jahres überlegen Sie sich, welches Thema Sie in der MA-Arbeit bearbeiten möchten. In Absprache mit Ihrem Betreuer konzipieren Sie ein entsprechendes Praktikum (Entwicklung eines individuellen Arbeitsplans, den Sie umsetzen) oder bewerben sich auf eine zu Ihnen und Ihrem Projekt passende Praktikumsausschreibung. Naheliegende Ansprechpartner sind: Josef Bayer, Miriam Butt, Carsten Eulitz, Janet Grijzenhout, Eva-Maria Remberger, Maribel Romero und Heike Zinsmeister (siehe Personal des Fachbereichs Sprachwissenschaft).
Zweite Möglichkeit:
Sie arbeiten an aktuellen Forschungsprojekten der Universität Konstanz mit.
In beiden Fällen müssen Sie einen Praktikumsbericht erstellen, auf dessen Grundlage die Betreuer die Note vergeben.
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6. MA-Prüfung
Anmeldung
| Prüfung im |
Anmeldezeitraum |
MA-Prüfung |
Anmeldeunterlagen* zu holen bei |
Winter- semester |
01.07. bis 15.07. |
Beginn: Ende Oktober
Abschlussklausur**: Anfang März |
Herrn Nuber (C 402) |
Sommer- semester |
01.02. bis 15.02. |
Beginn: Ende April Abschlussklausur**: Anfang September |
* Die Unterlagen sollten einige Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraumes abgeholt werden.
** falls laut Prüfungsordnung vorgesehen
Prüfungsberechtigte Personen
Alle Professoren des Fachbereichs (Josef Bayer, Bettina Braun, Walter Breu, Miriam Butt, Nicole Dehé, Carsten Eulitz, Janet Grijzenhout, Georg Kaiser, Frans Plank, Eva-Maria Remberger, Maribel Romero), Hochschul- und Privatdozenten sowie Muna Pohl (MA Sprachwissenschaft mit anglistischem Schwerpunkt), Lenka Scholze (MA Slavistische Sprachwissenschaft) und Eva Smolka (MA Speech and Language Processing) und Andreas Trotzke (MA Allgemeine Sprachwissenschaft, MA Sprachwissenschaft mit germanistischem Schwerpunkt) sind prüfungsberechtigt.
Jeder Dozent des Fachbereichs ist als Zweitprüfer in einer mündlichen Prüfung prüfungsberechtigt (siehe Personal des Fachbereichs Sprachwissenschaft).
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7. Annahme als Doktorand
Es ist nicht möglich, sich als Doktorand einzuschreiben, wenn das MA-Zeugnis noch nicht vorliegt. Bitte stellen Sie den Antrag auf Annahme als Doktorand erst, wenn das MA-Zeugnis vorliegt (dafür müssen Sie eine Prüfungszeugniskopie beilegen). Sie können rückwirkend noch zum laufenden Semester eingeschrieben werden, wenn Sie den Antrag bis Mitte des Semesters stellen. Weitere Informationen zur Promotion finden Sie auf den Seiten der Studentischen Abteilung.
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8. Beratungsstellen für Master-Studiengänge
Frau Dr. Kelling berät Studierende zu allen wichtigen Fragen rund um deren Studium.
Auf der ERASMUS-Homepage der Fachbereiche Sprach- und Literaturwissenschaft finden Sie Informationen rund um das Studium im europäischen Ausland. Eine persönliche Beratung findet durch Melanie Hochstätter statt.
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